AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bestattungen Wenig
Einzelunternehmen
Prälat-Neun-Straße 14
94227 Zwiesel
Stand: 10/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Bestattungsinstitut Wenig, und seinen Auftraggebern über Bestattungsdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Bestattungsinstitut und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss und Auftragserteilung
Grundlage der Leistungen ist der vom Auftraggeber erteilte Bestattungsauftrag einschließlich der darin vereinbarten Leistungen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch das Bestattungsinstitut zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie benötigte Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der vom Bestattungsinstitut zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung beziehungsweise dem individuell vereinbarten Bestattungsauftrag.
Hierzu können insbesondere die Überführung und Versorgung der verstorbenen Person, die Bereitstellung von Särgen, Urnen und Bestattungszubehör, die Organisation der Bestattung und Trauerfeier sowie die Erledigung vereinbarter Formalitäten gehören.
Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind, werden nur nach zusätzlicher Vereinbarung erbracht.
4. Leistungen Dritter und Fremdkosten
Zur Durchführung des Auftrags kann das Bestattungsinstitut Leistungen Dritter vermitteln oder entsprechende Dienstleister im Rahmen des erteilten Auftrags beauftragen.
Hierzu können insbesondere Friedhöfe, Krematorien, Floristen, Steinmetze, Trauerredner, Musiker, Kirchen, Gemeinden, Behörden, Zeitungsverlage und weitere Dienstleister gehören.
Gebühren und Entgelte dieser Dritten richten sich nach deren jeweils geltenden Gebührenordnungen, Preislisten oder individuellen Abrechnungen.
Soweit Fremdkosten bei Auftragserteilung noch nicht abschließend feststehen, werden sie entsprechend den tatsächlich anfallenden beziehungsweise berechneten Beträgen abgerechnet.
5. Preise und zusätzliche Leistungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Bestattungsauftrag vereinbarten Preise.
Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers können zusätzliche Kosten verursachen. Das Bestattungsinstitut informiert den Auftraggeber hierüber grundsätzlich vor der Ausführung, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
Bereits entstandene Fremdkosten oder Kosten für Leistungen, die aufgrund des ursprünglichen Auftrags bereits erbracht oder verbindlich beauftragt wurden, können entsprechend abgerechnet werden.
6. Kostenvoranschläge
Soweit das Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag erstellt, basiert dieser auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Umständen und den vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen.
Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche Wünsche sowie Veränderungen von Gebühren und Kosten externer Leistungserbringer können zu Abweichungen führen.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Das Bestattungsinstitut kann angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbaren, insbesondere wenn bereits vor Durchführung der Bestattung erhebliche Fremdkosten oder sonstige Aufwendungen entstehen.
Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Bestattungsinstitut alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des jeweiligen Auftrags berechtigt zu sein.
Bestehen mehrere bestattungsberechtigte Personen oder unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Durchführung der Bestattung, hat der Auftraggeber das Bestattungsinstitut hierüber unverzüglich zu informieren.
Das Bestattungsinstitut ist nicht verpflichtet, familien- oder erbrechtliche Streitigkeiten zwischen mehreren Beteiligten eigenständig zu klären.
9. Termine und Terminänderungen
Das Bestattungsinstitut bemüht sich, vereinbarte Termine sowie Terminwünsche des Auftraggebers einzuhalten.
Die Durchführung einer Bestattung kann jedoch von der Verfügbarkeit und den Vorgaben Dritter, insbesondere von Friedhöfen, Krematorien, Behörden, Kirchen und sonstigen beteiligten Stellen, abhängig sein.
Werden aufgrund solcher Umstände Terminänderungen erforderlich, informiert das Bestattungsinstitut den Auftraggeber und bemüht sich um eine geeignete Alternative.
10. Änderungen und Stornierungen
Nachträgliche Änderungen des Auftrags werden berücksichtigt, soweit deren Umsetzung organisatorisch und zeitlich noch möglich ist.
Entstehen durch eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung zusätzliche Kosten, können diese nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
Bei einer Stornierung oder Reduzierung des Auftrags werden bereits tatsächlich erbrachte Leistungen sowie nicht mehr vermeidbare Kosten für bereits beauftragte Leistungen Dritter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
11. Haftung
Das Bestattungsinstitut haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die gesetzlichen Ansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
Soweit im Rahmen des Auftrags Waren geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Bestattungsinstituts, soweit ein Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der jeweiligen Ware rechtlich und tatsächlich noch möglich ist.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Bestattungsinstitut und dem Auftraggeber bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bestattungen Wenig
1.10.2026